Kosten
In unserer Kanzlei sind Kosten kein Tabu. Sie sollen von vornherein wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen können. Im Normalfall wird es uns immer möglich sein, bei Übernahme eines Mandates mitzuteilen, welche Kosten entstehen werden und meist auch, wie das Risiko der Kostentragung verteilt ist.
Grundsätzlich ist die Höhe der anfallenden Kosten von dem Wert der der Angelegenheit zu Grunde liegt und von der Art der Tätigkeit abhängig.
In den meisten Fällen wird nach Tarif, d. h. nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) oder den Bestimmungen des Notariatstarifgesetzes (NTG) abgerechnet.
In manchen Fällen ist jedoch eine Abrechnung nach Pauschal- oder Zeithonorar empfehlenswert.
Welche Art der Abrechnung in Ihrem Fall optimal ist, besprechen wir gerne anlässlich der Erstberatung mit Ihnen.
Für das Erstgespräch verrechnen wir im Allgemeinen kein Honorar. Dieses kostenlose Erstgespräch ist mit ca. 20 Minuten Dauer begrenzt. Es stellt allerdings lediglich eine unverbindliche Auskunft dar, d. h. eine inhaltliche Beratung oder Vertretung ist damit noch nicht verbunden.
Falls Sie unsere Tätigkeit nach diesem Gespräch nicht weiter in Anspruch nehmen wollen, entstehen Ihnen keine Kosten. Soferne Sie im Anschluss daran jedoch meine rechtliche Beratung oder Vertretung wünschen bzw. die Konferenz länger als 20 Minuten dauert, ist unser Einschreiten zu honorieren.
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